Die Stichwortlist
erklärt Ihnen was unter den jeweiligen Begriffen zu
verstehen ist. Für juristische Laien ist es nicht immer
ganz einfach ein Rechtsproblem einem bestimmten, dem
richtigen Sachgebiet zuzuordnen.
Ein einfaches Beispiel:
Nicht alles was Sie mit dem Auto anstellen können
fällte damit unter die Rubrik Verkehrsrecht. Es kann
auch sein, dass ein Tatsachbestand dem Strafrecht
zugeordnet werden muss. |